Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen mit der ppedv AG und allen Tochtergesellschaften des Unternehmens.

Leistungen bei Standardtrainings

Offene Seminare in Präsenz enthalten folgende Leistungen: Bereitstellung der erforderlichen Hardware, Software und Räume für die Dauer des Seminars, Vermittlung der Trainingsinhalte gemäß Seminarbeschreibung, Seminarunterlagen nach Verfügbarkeit in Deutsch oder Englisch, Getränke sowie Snacks und ein persönliches Teilnahmezertifikat. Nicht beinhaltet sind weitere Leistungen wie Fahrt- und Übernachtung. Die Teilnahme ist nur möglich wenn der Rechnungsbetrag vollständig beglichen wurde.

Anmeldung

Der Teilnehmer erhält nach Buchung eine Bestätigung per eMail. Pro Buchung kann nur ein Rabatt in Anspruch genommen werden. Rabatte sind nicht kombinierbar und können nur per Direktbuchung des Endkunden eingelöst werden.

Änderung durch den Teilnehmer

Die Seminarbuchung ist in jedem Fall verbindlich. Der Teilnehmer kann zu jeder Zeit kostenfrei geändert werden. Änderung von Termin, Ort oder Kurs kann binnen 12 Monaten gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100€ netto unter Anrechnung bezahlter Beträge vorgenommen werden.

Änderung durch Anbieter

Öffentliches Seminar: Termine aus dem Webangebot verstehen sich als unverbindlicher Vorschlag ohne Mindestteilnehmeranzahl. Ausdrücklich wird das Fixgeschäft ausgeschlossen. Die ppedv behält sich das Recht vor, bei Planungskonflikten (z.B. Raum, Hardware oder Referent), Termin- und Ortsverschiebungen in Absprache unter Interessenabwägung mit dem Teilnehmer vorzunehmen. Die Abwägung erfolgt nur auf den Tatsachen, die dem Anbieter zum Zeitpunkt der Buchung auch bekannt waren. Die ppedv informiert den Teilnehmer zum frühestmöglichen Zeitpunkt und bietet mehrere Alternativtermine zeitnah und nach Möglichkeit örtlicher Nähe zum Kunden oder virtuell, um vom Recht zur zweiten Andienung Gebrauch zu machen (§ 439 BGB).
Firmenschulung: Sollte der/die Referent/in für die Durchführung einer Firmenschulung verhindert sein, benennt die ppedv einen neuen Referenten bzw. bestimmt in Abstimmung mit dem Kunden einen zeitnahen Ersatztermin (§ 439 BGB). In jedem Fall ergibt sich daraus kein Recht auf Kündigung des Vertragsverhältnisses (§ 323 Abs. 1+2 BGB, §620 BGB u. §626 BGB).

Abo

Für Abo-Buchungen erhalten Sie Credits, die für bereits geöffnete Kurse mit mindestens einem anwesenden Teilnehmer eingelöst werden können. Abos verlängern sich monatlich von selbst. Die Kündigung des Abos ist nach Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit jederzeit mit Monatsfrist möglich. Über bereits geöffnete Kurstermine gibt der Customer Service tagesaktuell Auskunft. Die Einlösung von Credits auf einen Kurs exklusiv für den Abo-Teilnehmer ist gegen einen Aufpreis möglich.

Abwerbeverbot

Bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Trainer, der die Schulung für die ppedv AG durchführt, innerhalb von sechs Monaten nach der Durchführung der Inhouse-Schulung gilt eine Vermittlungsprovision in Abhängigkeit zur Höhe des Bruttojahresgehaltes (Bruttoentgelt bei der ppedv AG) des abgeworbenen Trainers als vereinbart. Die Vermittlungsprovision entspricht 25 % des Jahresbruttogehalts (inkl. aller Zusatz- und Sonderzahlungen).

Behinderung im Reiseverkehr

Wenn die Durchführung eines Seminars durch erhebliche Beschränkungen (analog § 651h Abs 3 aber nicht als Teil der AGB einbezogen) z.B. des Reiseverkehrs eintritt, wird das Seminar als Virtuell Classroom Training durchgeführt. Ein Rücktrittsrecht ergibt sich daraus nicht.

Unmöglichkeit der Durchführung

Wenn die Durchführung eines Seminars sich mittelfristig als nahezu unmöglich erweist, wird dieses von Seiten der ppedv storniert und die Teilnehmergebühren werden zurückerstattet.

Kurswiederholung (Fresh Up)

Innerhalb von 12 Monaten kann der besuchte Kurs bei Erreichen der Mindestteilnehmeranzahl gegen eine Unkostenpauschale von 100 € nochmals besucht werden.

Teilnahmebedingungen bei Veranstaltungen (Events)

Diese Teilnahmebedingungen sind gültig für folgende Veranstaltungen: SQLdays Konferenz, Advanced Developers Conference zu .NET (ADC.NET), Advanced Developers Conference zu C++ (ADC++), Infinity 365 Konferenz, State of Events. Die Anmeldung ist verbindlich. Sie können jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der ges. MwSt. Fälligkeit ist vor Veranstaltungsbeginn nach Rechnungsstellung. Eingeräumte Rabatte behalten nur bei fristgerechter Zahlung ihre Gültigkeit. Der Veranstalter behält sich vor, das Event aus wichtigen Gründen zu verschieben oder abzusagen. Bezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Eine darüber hinausgehende Haftung entfällt. Änderungen an Programm oder Referenten sind aus aktuellem Anlass möglich.
Produkt- und Markennamen sind in der Regel eingetragene Warenzeichen der entsprechenden Unternehmen. Sofern nicht anders angegeben liegt das sonstige Copyright beim Veranstalter. Es gelten die AGB der ppedv AG. Das Copyright für alle Inhalte von ppedv Events liegt beim Veranstalter. Mit Buchungseingang stimmt der Teilnehmer der Verwendung, Vervielfältigung und Weitergabe von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von ihm während der Veranstaltungsdurchführung durch die ppedv zu.
Durch den Buchungsabschluss akzeptieren Sie automatisch die Weitergabe Ihrer Daten an die jeweiligen Event-Sponsoren. Ist dies nicht gewünscht, bitten wir um einen schriftlichen Widerspruch an events@ppedv.de.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt vor Seminarbeginn zeitnah nach der Anmeldung. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Es gelten die Preise der jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich pro Person und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt auch für die Teilnehmer aus dem Ausland und der EU ( § 3a, UstG.). Eine nur zeitweise Teilnahme am Seminar berechtigt nicht zur Minderung. Überweisungen haben grundsätzlich gebührenfrei an, bzw. für die ppedv zu erfolgen.

Gutschriften

Von der ppedv ausgestellten Gutschriften werden nicht ausbezahlt, sondern dürfen nur mit zukünftigen Forderungen verrechnet werden. Eine von dieser Regelung abweichende Vorgehensweise ist nur nach schriftlichen Absprache möglich.

Urheberrechte

Seminarunterlagen sowie die zur Verfügung gestellte Software dürfen weder vor, während oder nach dem Seminar vervielfältigt werden. Quellcode wird von den Trainern zum persönlichen Gebrauch des Teilnehmers zur Verfügung gestellt.

Haftung

Die ppedv behält sich das Recht vor, Seminarinhalte geringfügig zu modifizieren. Bei Ausfall eines Seminartermins durch Krankheit des/der Referenten/in, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die ppedv kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Die ppedv haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar infolge der Durchführung eines Seminars entstehen, es sei denn, dass diese Schäden durch die ppedv oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Sonstiges

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an den gewerblichen Abnehmer. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftrag und seiner Durchführung ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Altötting bzw. Landgericht Traunstein.

Stand: 10. Februar 2022

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