Vertragsgegenstand und Terminplanung bei offenen Seminaren
Vertragsgegenstand ist die Teilnahme des Teilnehmers am gebuchten Kurs mit den Inhalten gemäß der jeweiligen Seminarbeschreibung
(Teilnahmeanspruch). Datum, Ort und Durchführungsformat sind Modalitäten der Leistungserbringung und nicht selbst
Vertragsgegenstand. Ein auf der Website oder im Angebot genannter Termin ist ein geplanter, voraussichtlicher Starttermin;
er wird nicht als feste Leistungszeit geschuldet und begründet kein Fixgeschäft.
Die Durchführung setzt die Bildung eines durchführbaren Kurses voraus; die Planung von Trainer, Ort,
Räumen und Ausstattung erfolgt nach Buchungseingang.
Sobald ein Kurs durchführbar ist, bietet die ppedv dem Teilnehmer einen oder mehrere konkrete Termine an.
Der Teilnehmer wählt aus den angebotenen Terminen. Die ppedv verlegt den Teilnehmer nicht einseitig auf einen Termin,
den er nicht wahrnehmen kann.
Der Teilnahmeanspruch ist innerhalb von zwölf Monaten ab Rechnungsdatum einzulösen (Einlösungszeitraum).
Innerhalb des Einlösungszeitraums begründen die Terminplanung, das Angebot mehrerer Termine oder die Verschiebung
eines geplanten Starttermins kein Rücktritts- oder Kündigungsrecht des Teilnehmers; Vertrag und Zahlungspflicht bleiben unberührt.
Bietet die ppedv bis zum Ablauf des Einlösungszeitraums keinen zumutbaren Termin an oder kommt aus von ihr zu vertretenden Gründen kein durchführbarer Kurs zustande, so kann der Teilnehmer den Einlösungszeitraum einvernehmlich verlängern oder hinsichtlich der betroffenen Buchung vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts werden bereits gezahlte Beträge unverzüglich und vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, soweit die ppedv die Nichtdurchführung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat; § 17 bleibt unberührt.
Auf Wunsch des Teilnehmers führt die ppedv den Kurs auch vor Erreichen der Kursbildung als Exklusivtermin gegen Aufpreis zu einem mit dem Teilnehmer abgestimmten Termin durch.
Eine Mindestteilnehmerzahl besteht nicht.
Leistungen bei Standardtrainings
Offene Seminare in Präsenz enthalten folgende Leistungen: Bereitstellung der erforderlichen Hardware,
Software und Räume für die Dauer des Seminars, Vermittlung der Trainingsinhalte gemäß Seminarbeschreibung,
Seminarunterlagen nach Verfügbarkeit in Deutsch oder Englisch, Getränke sowie Snacks und ein persönliches Teilnahmezertifikat.
Nicht beinhaltet sind weitere Leistungen wie Fahrt- und Übernachtung.
Anmeldung
Ein Vertrag kommt mit Zugang der Bestätigung zustande. Dazu erhält der Teilnehmer eine eMail.
Pro Buchung kann nur ein Rabatt in Anspruch genommen werden. Rabatte sind nicht kombinierbar
und können nur per Direktbuchung des Endkunden eingelöst werden.
Teilnahme und Zahlung
Die Teilnahme an gebuchten Veranstaltungen setzt den vollständigen Zahlungseingang des Rechnungsbetrags vor Veranstaltungsbeginn voraus.
Erfolgt bis zum Veranstaltungsbeginn kein Zahlungseingang, besteht kein Anspruch auf Teilnahme am gebuchten Termin.
Der Vertrag bleibt in diesem Fall bestehen; nach vollständigem Zahlungseingang erfolgt eine Umbuchung auf einen späteren, gleichwertigen Termin.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Nach vollständigem Zahlungseingang wird der Teilnehmer - soweit möglich -
auf einen späteren, gleichwertigen Kurstermin umgebucht. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie pauschale Mahngebühren zu verlangen.
Änderung durch den Teilnehmer
Die Seminarbuchung verbindlich. Umbuchungen oder Stornierungen durch den Teilnehmer müssen in Textform erfolgen.
Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Anbieter.
Die Änderung von Termin, Ort oder Kurs kann bis vor Kursbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von maximal 100€ netto
unter Anrechnung bezahlter Beträge vorgenommen werden.
Änderung durch Anbieter
Öffentliche Seminare: Die im Webangebot genannten Termine und Veranstaltungsorte verstehen sich als unverbindlich; ein Fixgeschäft wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Anbieter ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen zu verschieben, insbesondere bei Erkrankung des Trainers,
Planungskonflikten (z. B. Verfügbarkeit von Räumlichkeiten, Hardware oder Referenten) sowie bei höherer Gewalt. Eine Absage der Veranstaltung erfolgt nicht.
Eine Mindestteilnehmerzahl besteht nicht; Veranstaltungen werden durchgeführt, sofern Referent, Räumlichkeiten und die erforderliche technische Ausstattung verfügbar sind.
Termin- oder Ortsverschiebungen erfolgen unter angemessener Interessenabwägung zwischen Anbieter und Teilnehmer auf Grundlage der dem Anbieter zum Zeitpunkt der Buchung bekannten Tatsachen.
Der Anbieter informiert den Teilnehmer hierüber zum frühestmöglichen Zeitpunkt und bietet mindestens einen zeitnahen Ersatztermin an, nach Möglichkeit am gleichen oder einem nahegelegenen Veranstaltungsort.
Kann der angebotene Ersatztermin aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt oder wahrgenommen werden, ist der Anbieter berechtigt, einen weiteren Ersatztermin anzubieten.
Mit Angebot dieses zweiten Ersatztermins gilt die Leistung als ordnungsgemäß angeboten. Ein weitergehender Anspruch auf zusätzliche Ersatztermine besteht nicht.
Firmenschulung: Sollte der/die Referent/in für die Durchführung einer Firmenschulung verhindert sein, benennt die ppedv
einen neuen Referenten bzw. bestimmt in Abstimmung mit dem Kunden einen zeitnahen Ersatztermin (§ 439 BGB).
In jedem Fall ergibt sich daraus kein Recht auf Kündigung des Vertragsverhältnisses (§ 323 Abs. 1+2 BGB, §620 BGB u. §626 BGB).
Abwerbeverbot
Bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Trainer, der die Schulung für die ppedv AG durchführt,
innerhalb von sechs Monaten nach der Durchführung der Inhouse-Schulung gilt eine Vermittlungsprovision in Abhängigkeit zur Höhe des Bruttojahresgehaltes
(Bruttoentgelt bei der ppedv AG) des abgeworbenen Trainers als vereinbart.
Die Vermittlungsprovision entspricht 25 % des Jahresbruttogehalts (inkl. aller Zusatz- und Sonderzahlungen).
Behinderung im Reiseverkehr
Wenn die Durchführung eines Seminars durch erhebliche Beschränkungen (analog § 651h Abs 3 aber nicht als Teil der AGB einbezogen)
z.B. des Reiseverkehrs eintritt, wird das Seminar als Virtuell Classroom Training durchgeführt. Ein Rücktrittsrecht ergibt sich daraus nicht.
Unmöglichkeit der Durchführung
Wenn die Durchführung eines Seminars sich mittelfristig als nahezu unmöglich erweist,
wird dieses von Seiten der ppedv storniert und die Teilnehmergebühren werden zurückerstattet.
Kurswiederholung (Fresh Up)
Innerhalb von 12 Monaten kann der besuchte Kurs bei gegen eine Unkostenpauschale von 100 € nochmals besucht werden.
Dazu müssen voll zahlende Teilnehmer diesen Termin bereits gebucht haben (Termin geöffnet).
Teilnahmebedingungen bei Veranstaltungen (Events)
Diese Teilnahmebedingungen sind gültig für folgende Veranstaltungen: SQLdays Konferenz, Advanced Developers Conference, Infinity 365 Konferenz.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der ges. MwSt. Eingeräumte Rabatte behalten nur bei fristgerechter Zahlung ihre Gültigkeit.
Der Veranstalter behält sich vor, das Event aus wichtigen Gründen zu verschieben oder abzusagen. Bezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet.
Eine darüber hinausgehende Haftung entfällt. Änderungen an Programm oder Referenten sind aus aktuellem Anlass möglich.
Produkt- und Markennamen sind in der Regel eingetragene Warenzeichen der entsprechenden Unternehmen.
Sofern nicht anders angegeben liegt das sonstige Copyright beim Veranstalter. Es gelten die AGB der ppedv AG.
Das Copyright für alle Inhalte von ppedv Events liegt beim Veranstalter.
Mit Buchungseingang stimmt der Teilnehmer der Verwendung, Vervielfältigung und Weitergabe von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
von ihm während der Veranstaltungsdurchführung durch die ppedv zu.
Rechnungsangaben, Einwendungen und Umschreibung
Der Auftraggeber teilt der ppedv die für die Rechnungsstellung erforderlichen Angaben (insbesondere vollständige Firmierung, Rechnungsanschrift, USt-IdNr. sowie eine etwaige Bestell- oder Kostenstellenreferenz) vor Rechnungsstellung vollständig und zutreffend mit und zeigt Änderungen unverzüglich in Textform an.
Einwendungen gegen die Rechnung – insbesondere gegen Rechnungsanschrift oder sonstige Rechnungsangaben – sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung, in Textform geltend zu machen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Einwendung, gilt die Rechnung als anerkannt.
Beruht eine Rechnungskorrektur auf Angaben aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers oder auf einer erst nach Ablauf der Frist nach Absatz 2 erhobenen Einwendung, so gilt:
Die Neuausstellung (Umschreibung) lässt die Fälligkeit und einen bereits eingetretenen Verzug unberührt; sie setzt keine neue Zahlungsfrist in Lauf, und der Zinslauf (§ 288 Abs. 2 BGB) läuft ab dem ursprünglichen Verzugseintritt weiter.
Für die Umschreibung berechnet die ppedv eine pauschale Umschreibungsgebühr von 20,00 € netto je Rechnung. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Beruht die Korrektur auf einem von der ppedv zu vertretenden Fehler, entfällt die Umschreibungsgebühr; Fälligkeit und Zinslauf richten sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt vor Seminarbeginn zeitnah nach der Anmeldung. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
Eingeräumte Rabatte gelten nur bei vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrags innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels. Bei nicht fristgerechter Zahlung entfällt der Rabatt und der ausgewiesene Vollpreis wird fällig.
Es gelten die Preise der jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisliste.
Alle Preise verstehen sich pro Person und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Dies gilt auch für die Teilnehmer aus dem Ausland und der EU ( § 3a, UstG.).
Eine nur zeitweise Teilnahme am Seminar berechtigt nicht zur Minderung.
Überweisungen haben grundsätzlich gebührenfrei an, bzw. für die ppedv zu erfolgen.
Gutschriften
Von der ppedv ausgestellten Gutschriften werden nicht ausbezahlt, sondern dürfen nur mit zukünftigen Forderungen verrechnet werden.
Eine von dieser Regelung abweichende Vorgehensweise ist nur nach schriftlichen Absprache möglich.
Urheberrechte
Seminarunterlagen sowie die zur Verfügung gestellte Software dürfen weder vor, während oder nach dem Seminar vervielfältigt werden.
Quellcode wird von den Trainern zum persönlichen Gebrauch des Teilnehmers zur Verfügung gestellt.
Haftung
Die ppedv behält sich das Recht vor, Seminarinhalte geringfügig zu modifizieren.
Bei Ausfall eines Seminartermins durch Krankheit des/der Referenten/in, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse
besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die ppedv kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten
sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Die ppedv haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar infolge der Durchführung eines Seminars entstehen,
es sei denn, dass diese Schäden durch die ppedv oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Sonstiges
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an den gewerblichen Abnehmer.
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftrag und seiner Durchführung ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Altötting bzw. Landgericht Traunstein.
Stand: 28. August 2026